Allgemeine Geschäftsbedingungen

Alle Leistungen, welche die Rivagroup GmbH für Sie erbringt, erfolgen ausschließlich auf der Grundlage der nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).
Von unseren AGB abweichende Regelungen gelten nur dann, wenn diese von der Geschäftsleitung schriftlich bestätigt wurden.

  1. Der Anlaufbereich der Bowlingbahnen darf nur mit Bowlingschuhen betreten werden. Turnschuhe oder anderes Schuhwerk ist nicht gestattet. Bowlingschuhe können am Counter gegen eine Mietgebühr ausgeliehen werden. Das Verlassen des Bowlingcenters mit Bowlingschuhen ist strengstens untersagt.
  2. Das Betreten der Bahnen und der Servicegänge ist strengstens untersagt. Die Bahnen sind geölt, so dass beim Übertreten der Foullinie Rutschgefahr besteht. Für entstandene Schäden bzw. Verletzungen übernehmen wir keine Haftung.
  3. Für Schäden oder Verlust von privaten Bowlingschuhen, Bowlingbällen, Garderobe oder privaten Eigentum wird keine Haftung übernommen.
  4. Pro Bahn können maximal 8 Personen spielen.
  5. Die Bahnen werden am Counter vergeben. Ein Anspruch auf bestimmte Bahnen besteht nicht.
  6. Bowlingspieler haben sich 10 Minuten vor ihrer Reservierungszeit am Counter einzufinden. Die Rivagroup GmbH ist berechtig Kundendaten zu Reservierungszwecken zu speichern, zu verarbeiten und auszuwerten. Mit Äußerung des Reservierungswunsches wird der Nutzung der Daten zugestimmt.
  7. Bei Unpünktlichkeit gilt die Reservierung 10 Minuten nach Reservierungsbeginn als storniert. Die Bahnen können dann weiter vermietet werden.
  8. Alle Bahnen-, Veranstaltungs- und Speisereservierungen sind verbindlich und werden mit Namen, Anschrift sowie Telefonnummer angenommen. Das Counter- bzw. Servicepersonal ist berechtigt, die Richtigkeit der Angaben zu überprüfen.
  9. Bei Nichtinanspruchnahme der Reservierung bzw. Bestellung gilt folgendes: Erfolgt keine Stornierung der Reservierung / Bestellung spätestens am Vortag des Buchungstermins, wird entsprechend der jeweils gültigen Preisliste der geltende Betrag in Rechnung gestellt.
  10. Bei Gruppenreservierungen/Events ab 15 Personen gelten folgende Stornobedingungen:

    • bei Stornierung mehr als 2 Wochen vor dem Event: 0%,
    • bei Stornierung innerhalb von 1 bis 2 Wochen vor dem Event: 30%,
    • bei Stornierung innerhalb von 1 Woche bis 3 Tage vor dem Event: 50%,
    • bei Stornierung innerhalb von 72 Stunden oder weniger vor dem Event: 90%.


    Maßgeblicher Zeitpunkt ist der Zugang der Stornoerklärung bei der Rivagroup GmbH. Dem Kunden bleibt es unbenommen, nachzuweisen, dass der Rivagroup GmbH kein oder ein geringerer als der vorgenannte Schaden entstanden ist. Änderungen der Personenzahl sind der Rivagroup GmbH schriftlich oder per Mail bis spätestens eine Woche vor Veranstaltungsbeginn mitzuteilen. Erfolgt die Änderung nicht fristgerecht, wird der Pauschalpreis auf Basis der gebuchten Personenzahl berechnet.
  11. Bahndefekte, die nicht sofort behoben werden können, sowie technische Ausfälle durch „höhere Gewalt“ (Stromausfälle o.ä.) berechtigen nicht zur Forderung von Ersatzansprüchen.
  12. Sollte ein pünktlicher Spielbeginn durch Verzögerungen im Laufe des Betriebes (z.B. Bahndefekte) nicht möglich sein, besteht keine Berechtigung zur Forderung von Ersatzansprüchen. Die Rivagroup GmbH ist nicht verpflichtet, über einen unpünktlichen Spielbeginn, der geringer als 1 Stunde ist, vorab in jeglicher Weise in Kenntnis zu setzen.
  13. Mutwillige Beschädigung der Einrichtung, Diebstahl, Zechprellerei, Drogenmissbrauch o.ä. werden generell zur Anzeige gebracht.
  14. Das Counter- bzw. Servicepersonal ist berechtigt die Bahnmiete vor Beginn, sowie Speisen und Getränke sofort nach dem Servieren, zu kassieren.
  15. Der Verzehr von mitgebrachten Speisen und Getränken ist im gesamten Center untersagt. Das Mitbringen von Kuchen und Torten ist ebenfalls nicht gestattet.
  16. Speisen und Getränke sind im Anlaufbereich nicht gestattet. Verunreinigungen sind sofort dem Servicepersonal zu melden.
  17. Das Werfen von Bällen bevor die Bahn freigegeben ist, ist untersagt. Für Schäden, die durch Missachtung entstehen, haftet der Spieler.
  18. Kinder dürfen sich im gesamten Bowlingcenter nicht unbeaufsichtigt aufhalten. Der Betreiber übernimmt keinerlei Haftung für Verletzungen oder Schäden die sich durch eine unterlassene Aufsichtspflicht seitens der Eltern oder etwaiger Aufsichtspersonen ergeben.
  19. Den Anweisungen des Service-, bzw. Aufsichtspersonals ist Folge zu leisten. Verstöße führen zur Sperrung der Bahnen und zur Verweisung des Hauses.
  20. Die Einhaltung des Jugendschutzgesetzes wird kontrolliert. Mit der verbindlichen Reservierung oder Inanspruchnahme einer Leistung erkennen unsere Gäste die Allgemeinen Geschäftsbedingungen an.